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   FG Hamburg, 15.05.1998 - I 206/97   

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FG Hamburg, 15.05.1998 - I 206/97 (https://dejure.org/1998,33696)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.1998 - I 206/97 (https://dejure.org/1998,33696)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - I 206/97 (https://dejure.org/1998,33696)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1343
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98

    Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage, die auf die Gewährung von Kindergeld auch für die Monate Januar und Februar 1997 gerichtet war, mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1343 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Düsseldorf, 26.10.1998 - 18 K 3392/98

    Ablehnungsbescheid als Festsetzung von Kindergeld; Auslegung des § 70 Abs. 3 EStG

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  • FG Hamburg, 09.10.1998 - I 1170/97

    Klage gegen die Rückforderung gezahlten Kindergelds; Nachträgliches Bekanntwerden

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  • FG Hessen, 04.11.1998 - 2 K 6214/97

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Ermittlung des Beginns der

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  • FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 4 K 1763/99

    Bestandskräftiger Kindergeldfestsetzung (sog. Nullfestsetzung) kommt

    War der Ausgangsbescheid mit einem materiellen Fehler behaftet, kam entgegen der Auffassung des Finanzgerichts Hamburg § 70 Abs. 2 EStG als Korrekturvorschrift nicht in Betracht (Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 15. Mai 1998 - I 206/97, Rev. eingelegt (Az. des BFH: VI R 78/98), EFG 1998, S. 1343).
  • FG Bremen, 09.11.1999 - 298266K 2

    Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Verfahren betr.

    Außerdem wird eine Kindergeldfestsetzung auf 0 DM unter bestimmten Voraussetzungen als Aufhebung i. S. des § 70 Abs. 2 EStG angesehen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 15. Mai 1998 I 206/97, EFG 1998, 1343, Revisionsverfahren anhängig unter BFH-Az. VI R 78/98).
  • FG Münster, 23.10.2000 - 4 K 6362/98

    Voraussetzungen einer Neufestsetzung von Kindergeld

    Dem Wortlaut nach bezieht sich § 70 Abs. 3 EStG nur auf die Änderung oder Aufhebung einer zuvor erfolgten materiell fehlerhaften Kindergeldfestsetzung, nicht hingegen auf einen - wie auch im vorliegenden Verfahren ergangenen - Ablehnungsbescheid oder sog. Nullbescheid (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 15. Mai 1998, I 206/97, EFG 1998, 1343, nicht rechtskräftig.
  • FG Brandenburg, 17.05.2001 - 6 K 1640/99

    Anwendungsbereich von § 70 Abs.3 EStG; rückwirkender Kindergeldantrag; grobes

    Denn dem Wortlaut nach bezieht sich diese Vorschrift nur auf die Änderung oder Aufhebung einer zuvor erfolgten materiell fehlerhaften Kindergeldfestsetzung, nicht hingegen auf einen Ablehnungsbescheid oder sog. Nullfestsetzung (so auch FG Hamburg Urteil vom 15. Mai 1998 I 206/97, EFG 1998, 1343; FG Düsseldorf Urteil vom 26. Oktober 1998 18 K 3392/98 Kg, n.v.; FG Münster Urteil vom 23. Oktober 2000 4 K 6362/98, EFG 2001, 82).
  • FG Münster, 24.08.2000 - 11 K 1168/00

    Voraussetzungen der Neufestsetzung der Eigenheimzulage; Gewährung der

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